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   BAG, 25.09.1980 - 3 AZR 119/78   

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https://dejure.org/1980,17923
BAG, 25.09.1980 - 3 AZR 119/78 (https://dejure.org/1980,17923)
BAG, Entscheidung vom 25.09.1980 - 3 AZR 119/78 (https://dejure.org/1980,17923)
BAG, Entscheidung vom 25. September 1980 - 3 AZR 119/78 (https://dejure.org/1980,17923)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 25.07.1963 - 2 AZR 510/62

    Fristlose Kündigung - Wichtiger Grund - Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist -

    Auszug aus BAG, 25.09.1980 - 3 AZR 119/78
    Das Landesarbeitsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, daß es für den Arbeitnehmer einen wichtigen Grund zur Kündigun darstellen kann, wenn der Arbeitgeber mit der Lohnzahlung in Verzug ist (vgl. BAG 14, 266 [269 f.] = AP Nr. 1 zu § 448 ZPO [zu II 1 und 2 der Gründe]).
  • BAG, 26.07.2001 - 8 AZR 739/00

    Schadensersatz wegen Auflösungsverschuldens

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Nichtzahlung des Lohnes eine nicht unerhebliche Höhe erreicht oder der Verzug mit der Lohnzahlung sich über einen erheblichen Zeitraum hinweg erstreckt und der Arbeitnehmer diesen Fehler abgemahnt hat (BAG 24. April 1980 - 3 AZR 985/77 - nv.; 25. September 1980 - 3 AZR 119/78 - nv.; LAG Köln 23. September 1993 - 10 Sa 587/93 - LAGE BGB § 626 Nr. 73; LAG Hamm 29. September 1999 - 18 Sa 118/99 - NZA-RR 2000, 242; KR-Fischermeier 5. Aufl. BGB § 626 Rn. 467; Stahlhacke/Preis/Vossen Kündigung und Kündigungsschutz 7. Aufl. Rn. 589).
  • BAG, 17.01.2002 - 2 AZR 494/00

    Außerordentliche Kündigung wegen verspäteter Vergütungszahlung -

    aa) Es kann für den Arbeitnehmer einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung seines Arbeitsverhältnisses an sich darstellen, wenn der Arbeitgeber mit seiner Lohnzahlung in Verzug ist (BAG 25. Juli 1963 - 2 AZR 510/62 - BAGE 14, 266 270; 25. September 1980 - 3 AZR 119/78 - nv.; 25. Oktober 1984 - 2 AZR 417/83 - AP BGB § 273 Nr. 3 = EzA BGB § 273 Nr. 3; 9. Mai 1996 - 2 AZR 387/95 - AP BGB § 273 Nr. 5 = EzA BGB § 626 nF Nr. 161).

    Das gilt jedenfalls dann, wenn die Lohnzahlung in nicht unerheblicher Höhe unterblieben ist oder sich der Verzug des Arbeitgebers mit der Vergütungszahlung über einen erheblichen Zeitraum erstreckt und der Arbeitnehmer diesen Fehler abgemahnt hat (BAG 25. September 1980 - 3 AZR 119/78 - aaO; 26. Juli 2001 - 8 AZR 739/00 - aaO; KR-Fischermeier 6. Aufl. § 626 BGB Rn. 467; Stahlhacke/Preis/Vossen Kündigung und Kündigungsschutz 7. Aufl. Rn. 589).

  • LAG Sachsen, 26.09.2003 - 2 Sa 976/02

    Vertragsstrafeanspruch, wirksame außerordentliche fristlose

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Nichtzahlung des Lohnes eine nicht unerhebliche Höhe erreicht oder der Verzug mit der Lohnzahlung sich über einen erheblichen Zeitraum hinweg erstreckt und der Arbeitnehmer diesen Fehler abgemahnt hat (BAG vom 26.07.2001 - 8 AZR 739/00 -, AP Nr. 13 zu § 628 BGB; vom 24.04.1980 - 3 AZR 985/77 -, dok. in JURIS; vom 25.09.1980 - 3 AZR 119/78 -, dok. in JURIS; LAG Köln vom 23.09.1983 - 10 Sa 587/93 -, LAGE BGB § 626 Nr. 73; LAG Hamm vom 29.09.1999 - 18 Sa 118/99 -, NZA-RR 2000, 242; KR-Fischermeier, 6. Auflage, § 626 BGB Rdnr. 467; Stahlhacke/ Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 8. Auflage, Rdnr. 775).

    Dies hat das Bundesarbeitsgericht beispielsweise in dem Urteil vom 25.09.1980 (a. a. O.) für den Fall eines nicht unerheblichen Rückstandes angenommen, wenn der Fälligkeitstermin verstrichen war und der Schuldner den Grund der Verzögerung der Gehaltszahlung offen gelegt sowie bekannt gemacht hatte, dass mit Beginn der folgenden Woche eine Abschlagszahlung in Höhe eines Drittels des rückständigen Betrages erfolgen werde.

  • ArbG Leipzig, 16.01.2008 - 2 Ga 2/08
    Es kann für den Arbeitnehmer einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung seines Arbeitsverhältnisses an sich darstellen, wenn der Arbeitgeber mit seiner Lohnzahlung in Verzug ist (BAG vom 17.01.2002, EzA - SE 2002 Nr. 19, 6 - 8; EzA § 628 BGB Nr. 20; BAG 15. Juli 1963 - 2 AZR 510/62 -BAGE 14, 266, 270; BAG vom 25. September 1980 - 3 AZR 119/78 - n v.; Urteil vom 25. Oktober 1984, 2 AZR 417/83 , AP BAG § 273 Nr. 3 = EzA BGB § 273 Nr. 3; BAG 09. Mai 1996 - 2 AZR 387/95 = AP BGB § 273 Nr. 5 = EzA BGB § 626 nF Nr. 161).
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